1. KRITIScher Stammtisch
zum IT-Sicherheitsgesetz Sektor Gesundheit
Systemrelevante Bereiche zwingt der Gesetzgeber seit 2015 mit der sogenannten KRITIS-Verordnung ihre IT-Sicherheit auf dem neuesten Stand der Technik zu betreiben, regelmäßig überprüfen zu lassen und Sicherheitsvorfälle zu melden. Große Krankenhäuser müssen daher bis zum 30.06.2019 die KRITIS-Anforderungen umsetzen. Dabei stehen alle Informationssicherheits-beauftragten im Sektor Gesundheit vor ähnlichen Fragestellungen:
- Wie sensibilisiert man Mitarbeiter v.a. im Klinik-Schichtbetrieb?
- Wie wird »Stand der Technik« definiert?
- Was wird beim Audit geprüft?
- Welche Investitionen sind wirklich sinnvoll?
- Wie reagiere ich im Schadensfall?
Wichtiger Hinweis:
Cyberkriminalität beschränkt sich nicht auf »KRITIS Kliniken«. Da jedes Krankenhaus angegriffen werden kann, stellen die Veranstalter die gewonnenen Erkenntnisse ab 2018 auf der Homepage www.shd-online.de/kritis auch allen anderen Kliniken zur Verfügung.

Seit Mai 2016 gilt die erste KRITIS-Verordnung für die Sektoren Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Ernährung und Wasser. Eine Meldepflicht erheblicher IT-Sicherheitsvorfälle für
KRITIS-Betreiber der Bereiche Finanz- und Versicherungswesen, Transport und Verkehr sowie Gesundheit besteht seit Inkrafttreten der ersten Änderungsverordnung der BSI-KRITIS-Verordnung am 30. Juni 2017.
Kriminalstatistik 2016:
- 82.649 Fälle im Bereich der Computerkriminalität (Straftaten mittels IT)
Quelle: Cybercrime Bundeslagebild 2016, BKA - Bei 47% der angegriffenen Institutionen war die Attacke erfolgreich
Quelle: BSI, 2016 - Nur 9% aller Delikte werden als Straftat angezeigt
Quelle: Dunkelfeldstudie des LKA Niedersachsen, 2013 - 51 Mio. € Schaden durch Cybercrime
Quelle: Cybercrime Bundeslagebild 2016, Bundeskriminalamt
Der deutsche Gesundheitsmarkt:
- 1.996 Krankenhäuser, 12.000 Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen, 470.400 Ärztinnen und ÄrzteQuelle: Sektorstudie Gesundheit, 2016
Haben Sie Interesse an weiteren Informationen zum KRITISchen Stammtisch? Dann wenden Sie sich bitte an unseren Teamleiter Gesundheitswesen, Konrad Christoph | Tel.: +49 351 4232-153, E-Mail: konrad.christoph@shd-online.de
PDF-Download: »Überblick zu den aktuellen Phänomenen im Bereich Cyber-Kriminalität«
